Europas Kulturerbe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch. Für weitere mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

1. Vertragsabschluß: Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie saeculum Zeitreisen Dr. Thomas Behrmann (im folgenden saeculum Zeitreisen genannt) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch saeculum Zeitreisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.

2. Bezahlung: Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldebestätigung/Rechnung bei Ihnen ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person und Reise zu leisten. Der vollständige Reisepreis muß spätestens drei Wochen vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei saeculum Zeitreisen eingegangen sein. Bei Anmeldungen innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3. Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und in der gesonderten Reisebeschreibung. Die in Prospekt und Reisebeschreibung enthaltenen Angaben sind für saeculum Zeitreisen bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen.

4. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von saeculum Zeitreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen oder aber soweit es sich um kostenlose Zusatzleistungen handelt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen – nicht aber die Zusatzleistungen – mit Mängeln behaftet sind. Saeculum Zeitreisen ist verpflichtet, Sie über erhebliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen: Wenn Sie von der Reise zurücktreten, ist saeculum Zeitreisen berechtigt, für die entstandenen Kosten eine Entschädigung zu berechnen (Stornokosten). Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Art der Reise und dem Zeitpunkt des Rücktritts. Sie beträgt bei Flugreisen zwischen dem Termin der Anmeldebestätigung und dem 21. Tag vor Reisebeginn 20%, zwischen dem 20. und dem 8. Tag vor Reisebeginn 30% , danach 50% des Reisepreises. Bei Reisen ohne Buchung eines Fluges fallen folgende Stornokosten an: zwischen dem Termin der Anmeldebestätigung und dem 21. Tag vor Reisebeginn 0%, zwischen dem 20. und dem 8. Tag vor Reisebeginn 20% , danach 40% des Reisepreises. Die Stornokosten entfallen, wenn Sie eine oder mehrere Ersatzperson/en stellen, die vollständig in die Rechte und Pflichten des von Ihnen geschlossenen Reisevertrages eintritt/eintreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts von der Reise ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei saeculum Zeitreisen. Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung betragen die Stornokosten in jedem Fall 50% des Reisepreises.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Saeculum Zeitreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) bis drei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl. Bei Absage der Reise wegen Nichterreichens der angegebenen Mindestteilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht; b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder er sich in starkem Maße vertragswidrig verhält, so daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wenn der Reiseveranstalter in einem solchen Fall kündigt, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl saeculum Zeitreisen als auch Sie den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann saeculum Zeitreisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist saeculum Zeitreisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung von saeculum Zeitreisen: Saeculum Zeitreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (sofern nicht gemäß Ziff. 3 und 4 vor Vertragsschluß eine Änderung der Leistungsangaben erfolgt ist) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung orts- und landesüblicher Bestimmungen. Saeculum® Zeitreisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Haftungsansprüche gegenüber dem Beförderungsunternehmer bzw. weiteren Leistungsträgern sind direkt an diese zu richten.

9. Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung von saeculum Zeitreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen saeculum Zeitreisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet saeculum Zeitreisen bei Sachschäden bis 4100 Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Reisenden und Reise beschränkt. Saeculum Zeitreisen haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Besichtigungen oder sonstigen Programmteilen, die mit körperlichen Aktivitäten verbunden sind. Saeculum Zeitreisen haftet ebenfalls nicht für Schäden, die der Reisende außerhalb des gemeinsamen Reiseprogramms erleidet sowie nicht für Leistungen, die zusätzlich zu den im Reiseprogramm genannten erbracht oder vermittelt werden.

10. Gewährleistung: Es wird darauf hingewiesen, daß Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so sind Sie zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt haben, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird.

11. Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.

12. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich zu machen. Maßgebend für die Geltendmachung der Ansprüche ist der Tag des Einganges beim Reiseveranstalter. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren ein Jahr nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet. Haben Sie etwaige Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

13. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Sie sind für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Falschinformation unsererseits bedingt sind.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Umsatzsteuer: Gemäß EU-Recht unterliegt der Reisepreis der Differenzbesteuerung.

16. Gerichtsstand: Der Reisende kann saeculum Zeitreisen nur in Münster/Westf. verklagen.

 

(Stand: 01.12.2013)