Europas Kulturerbe

Reisen 2020 im Zeichen der Coronakrise

 

Stand: 16.03.2020

Mit Stand vom 15.03.2020 rät die Bundesregierung von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Damit ist klar, daß wir unsere für den 20. bis 28. April 2020 in die Toskana geplante Reise absagen müssen.

 

 

Stand: 11.03.2020

Seit dem Ende 2019 hat sich der bis dahin unbekannte Coronavirus auf nunmehr über 100 Länder der Welt verbreitet, mit Schwerpunkten im Ursprungsland China sowie mittlerweile in Europa. Selbst ein abgelegenes Gebiet wie Island (360 000 Einwohner) weist mit aktuell 81 bestätigten Infektionen (Stand: 11.03.2020) eine der weltweit höchsten Infektionsraten auf.

Während die Erkrankung in den allermeisten Fällen einen milden Verlauf nimmt, der vielfach als grippeähnlich beschrieben wird, besteht vor allem für ältere Menschen ein erhöhtes Risiko; denn es gibt bislang keinen Impfschutz gegen Covid-19 –  im Gegensatz zur Grippe (wobei sich nur etwa 10 Prozent der deutschen Bevölkerung gegen Grippe impfen lassen).

 

Der Versuch, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, führt weltweit zu massiven

Einschränkungen des Reiseverkehrs und zur Schließung von Besichtigungsstätten.  Einen tagesaktuellen Überblick gibt der führende Veranstalter von Kulturreisen in Europa, Studiosus. Nach Ansicht von Fachleuten könnte ein Maximum an Fällen im Sommer 2020 auftreten (in Italien wegen der früheren Bekämpfung dort vielleicht etwas früher) und erst in einem Zeitraum von weiteren Jahren abschwellen – je eher ein Impfstoff vorliegt, um so früher.

 

Diese Entwicklung hat folgende Auswirkungen auf die Reisen, die wir in diesem Jahr anbieten:

 

1. Wenn das Auswärtige Amt für den Zeitraum der Reise eine Reisewarnung ausspricht (wie seit dem 10.03. für ganz Italien), wird eine Reise, deren Termin zeitlich nahe der Reisewarnung liegt, abgesagt, und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ihre bis dahin geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

 

2. Wenn wichtige Besichtigungen wegen Schließung der Besichtigungsstätten entfallen (wie der Besuch der Uffizien, die zunächst bis zum 03. April geschlossen sind), wird eine Reise ebenfalls abgesagt, und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ihre bis dahin geleisteten Zahlungen zurück.

 

3.  Zwar besteht ohne Vorliegen eines dieser beiden Gründe für Reiseteilnehmer kein Anspruch 

auf Erstattung der Anzahlung, aber wir werden hier sehr kulant verfahren; denn wir möchten – wie bisher – nur Reisen durchführen, auf die sich alle Teilnehmer ohne Wenn und Aber freuen können.

 

Betroffen von den Punkten (1) und (2) ist strenggenommen bislang noch keine Reise; für Reise 1 (Toskana) liegt zwar seit dem 10.03.2020 eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, und die Uffizien sind ebenfalls bis zum 03.04.2020 geschlossen; ob beide Maßnahmen jedoch auch nach dem 03.04.2020 aufrechterhalten werden, ist nicht sicher (aber gut möglich). Sobald Punkt (1) oder (2) für diese Reise definitiv zutreffen, sagen wir sie ab, spätestens vierzehn Tage vor Reisebeginn.

 

4. Alle übrigen Reisen sind bislang  (Stand: 11.03.2020) nicht von Einschränkungen  betroffen. Dies kann sich aber jederzeit ändern. In allen diesen Fällen werden wir bei Umbuchungs- oder Stornierungswünschen aufgrund begründeter Corona-Risiken sehr kulant verfahren.